WIR BITTEN UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN NOCH UM ETWAS GEDULD, DIESE HOMEPAGE IST -EBENSO WIE UNSERE PRAXIS- GERADE NOCH IN LIEBEVOLLER ENTSTEHUNG
Zweitmeinungs-Sprechstunde (Selbstzahlerleistung)
Manchmal hilft ein neuer Blickwinkel.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen einer privatärztlichen Zweitmeinungs-Sprechstunde eine unabhängige ärztliche Einschätzung zu Ihrer bestehenden internistischen Diagnose oder vorgeschlagenen Therapie einzuholen.
Was wir anbieten:
• Umfassende Sichtung Ihrer Befunde
• Besprechung bisheriger Diagnosen und Therapien
• Einordnung der medizinischen Situation durch eine sehr erfahrene Fachärztin für Innere Medizin
• Besprechung möglicher Alternativen oder ergänzender Maßnahmen
Für wen ist diese Sprechstunde gedacht?
Diese Sprechstunde richtet sich an:
• Privatversicherte
• Selbstzahler
• Gesetzlich Versicherte, die bewusst und auf eigenen Wunsch eine ärztliche Zweitmeinung außerhalb des GKV-Leistungskatalogs einholen möchten
Kosten und Abrechnung:
Die Beratung erfolgt auf privatärztlicher Basis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Vor der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Honorarinformation. Eine schriftliche Honorarvereinbarung ist erforderlich.
Organisatorisches:
Die Zweitmeinungs-Sprechstunde findet ausschließlich außerhalb der regulären Kassen-Sprechzeiten statt. Termine nur nach Vereinbarung.
Was Sie mitbringen sollten:
• Aktuelle und relevante ältere Befundberichte
• Laborbefunde, Bildgebung etc.
• Liste der bisherigen Medikamente
• Falls vorhanden: Therapiepläne, OP-Empfehlungen etc.
Wichtiger Hinweis:
Diese Sprechstunde ist nicht Teil der kassenärztlichen Regelversorgung und kann daher nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Sie ersetzt auch nicht das gesetzlich geregelte Zweitmeinungsverfahren gemäß § 27b SGB V, das nur bei bestimmten Eingriffen und durch besonders zugelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird.